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Nostalgie-Schiffstreffen 2006 Von Zeit zu Zeit wird an mich die Frage der gegenseitigen Anerkennung von Schiffsführerpatenten in der Sport- und Freizeitschifffahrt herangetragen. Es erscheint in einem vereinten Europa als nicht mehr zeitgemäß, dass einerseits der Ausbau der Wasserstraße gefördert und andererseits durch rechtliche Barrieren behindert wird. Ich darf Ihnen versichern, dass diese Problematik im BMVIT bekannt ist; die sich nicht zuletzt aus überlappenden Zuständigkeitsbereichen von EU, Flusskommissionen und nationalen Verwaltungen ergibt. Aufgrund der völkerrechtlichen Rahmenbedingungen ist jedoch damit zu rechnen, dass die Harmonisierung der Vorschriften zwischen EU und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Außerhalb des durch die Mannheimer Akte bestimmten Rechtsrahmens für die Rheinschifffahrt sind jedoch auf dem Gebiet der Sport- und Vergnügungsschifffahrt in den letzten Jahren wesentliche Vorteile für die betroffenen Schiffsführer erreicht worden. Eine große Anzahl europäischer Staaten erkennt Zertifikate für die Führer von Sportfahrzeugen, wie sie in der Resolution 40 der Hauptarbeitsgruppe „Binnenschifffahrt“ der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen geregelt sind, als Befähigungsausweis an. Dies gilt auch für die Republik Österreich, die einerseits derartige Zertifikate auf Basis des jeweiligen nationalen Schiffsführerpatentes ausstellt und andererseits der genannten Resolution entsprechende ausländische Zertifikate ausländischer Schiffsführer für die Führung von Sportfahrzeugen anerkennt. Das Europäische Aktionsprogramm für die Binnenschifffahrt (NAIADES), das im Jänner dieses Jahres von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, beinhaltet auch die Harmonisierung der Vorschriften über die Befähigungsausweise. Österreich wird im Rahmen seiner Präsidentschaft auf die Verabschiedung von Schlussfolgerungen des Rates zum NAIADES-Programm hinarbeiten und hofft damit einen Beitrag zur raschen und notwendigen Harmonisierung der Binnenschifffahrts-Vorschriften zu leisten. Mag. Helmut Kukacka
Staatssekretär
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