|
Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie
wählt und beruft die Organe des Vereins ab, erlässt die Statuten, gründet
Sektionen, beschließt die Höhe der Mitgliedsbeiträge und der Beitrittsgebühren,
prüft die Finanzen, entlastet den Vorstand und beschließt das Budget.
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||